Fachbereich allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) steht gleichberechtigt neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht.

Im allgemeinen Zivilrecht werden grundlegende Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festgelegt. Darüber hinaus wird in der Regel in gesonderter Sichtweise das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und das Mietrecht sehr detailliert geregelt.

Wir sehen den Schwerpunkt unserer Beratungs- und Vertetungstätigkeit hier wiederum im Kaufrecht (ein wesentlicher Teil des Handelsrechts) und dabei in der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingen. Nur wenn diese der neuen Rechtssprechung entsprechen, lassen sich auch Forderungen gegenüber Schuldnern effektiv und ohne großen Zeitverlust durchsetzen.