Fachbereich Erbrecht
Unter Erbrecht verstehen wir im eigentlichen Sinn den rechtlichen Rahmen, in dem der Übergang des Vermögens einer Person (der Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen dargestellt und fixiert wird. Im wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Tatbestände, die in der Regel einer rechtlichen Würdigung und Wahrnehmung bedürfen:
- Erbschaft
- Testament
- Enterbung
- Ablehnung eines Erbes
- Pflichtteil
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Vermächtnis
- die Stiftung
- Kosten, wie zum Beispiel die Erbschaftssteuer
Im Erbfall helfen wir Ihnen bei der Regelung der Formalitäten und helfen bei der Ablieferung und Auslegung von Testamenten und klären
unter Umständen auch, ob eine Annahme oder Ausschlagung des Nachlasses wirtschaftlich sinnvoll ist und gegebenenfalls eine Testamentsanfechtung in Betracht
kommt.
Durch unser in vielen Jahren erworbenes "Know how" sind wir in der Lage, die auf Sie zukommenden Kosten real einzuschätzen und so die für Sie wirtschaftlich
günstige Entscheidung zu finden.