Fachbereich Familienrecht

Das Familienrecht regelt auf gesetzlicher Grundlage die zwischenmenschlichen Beziehungen. Im wesentlichen geht es dabei um folgende Tatbestände, die einer rechtlichen Würdigung bedürfen:

  • Eherecht
    • Eheschließung (Eheverbot, Ehefähigkeit, Formalitäten)
    • Auswirkungen der Ehe (Namensgebung, Vermögen, Verbindlichkeiten)
    • der Ehevertrag
    • Heirat eines ausländischen Partners

  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Abstammung (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
  • Adoption

Das Familienrecht ist so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch uns meist unerlässlich ist.

Nicht unerheblich ist dabei die Frage des Vertrauens, geht es doch um zutiefst persönliche Dinge. Entscheidend ist deshalb das persönliche Gespräch.