Fachbereich Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht gestaltet unter rechtlichen Aspekten die Formen wirtschaftlicher Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel:

  • Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG)
  • Einführung einer Aktiengesellschaft an der Börse
  • Namensaktiengesetz
  • rechtliche Ausgestaltung einer Kommanditgesellschaft (KG)
  • rechtliche Ausgestaltung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
  • rechtlicher Rahmen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • rechtliche Fragen zur Gewährleistung und Haftung beim Kauf einer GmbH

Auch in diesem Bereich sind wir Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Gründung oder den Erwerb eines Unternehmens geht.