Fachbereich Arbeitsrecht

Grundsätzlich regelt unser Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die durch einen Arbeitsvertrag fixiert sein sollten. Unsere Tätigkeitsfelder ergeben sich aus der Wahrnehmung oder auch Verletzung folgender Gesetze und anderweitiger Regelungen (unvollständige Auswahl):

  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarungen (im öffentlichen Dienst: Dienstvereinbarungen)
  • Lohnfortzahlung
  • Abmahnungen, Kündigung
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitsbewertungsverfahren
  • Beamtenrecht

Erfahrungsgemäß werden bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die meisten rechtlich relevanten Fehler gemacht, die unsere Beratung bzw. Vertretung erfordern, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.