Fachbereich Bußgeldrecht
Inhalt des Bußgeldrechts ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Diese ist dann gegeben, wenn
- tatbestandsmäßige,
- rechtswidrige und
- schuldhafte Handlung
In diesem Bereich vertreten wir Sie, wenn Ihnen folgendes vorgeworfen wird und Sie der Auffassung sind, dieser Vorwurf ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtens:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Fahrtenbuchanordnung
- zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden - Abstandsmessungen
- fehlerhafte Alkoholkontrolle
- falsche Berechnung des Punktestands in der Flensburger Verkehrssünderkartei