Fachbereich Bußgeldrecht

Inhalt des Bußgeldrechts ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Diese ist dann gegeben, wenn

  • tatbestandsmäßige,
  • rechtswidrige und
  • schuldhafte Handlung
nach einem Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird.

In diesem Bereich vertreten wir Sie, wenn Ihnen folgendes vorgeworfen wird und Sie der Auffassung sind, dieser Vorwurf ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtens:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrtenbuchanordnung
  • zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden - Abstandsmessungen
  • fehlerhafte Alkoholkontrolle
  • falsche Berechnung des Punktestands in der Flensburger Verkehrssünderkartei