Notar

Die Tätigkeit des Notars richtet sich vor allem auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften auf wichtigen Dokumenten wie zum Beispiel einem Testament oder einem Ehevertrag oder auch den Gründungsurkunden eines Wirtschaftunternehmens. Das sind nur wenige Beispiele, die Arbeit ist viel umfassender.

Im Gegensatz zum Berufsbild des Rechtsanwalts (jeder Volljurist kann sich als Rechtsanwalt niederlassen) wird ein Notar entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt und ist, was nicht vergessen werden sollte, in jedem Fall zur Unparteilichkeit verpflichtet.