Fachbereich Wohnungseigentumsrecht

Im Gegensatz zum Wohneigentum - das eigene Haus - geht es im Wohnungseigentumsrecht um die Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder auch Reihenhaus. Diese Sonderform des Eigentumrechts sollte generell richtig behandelt und gewertet werden, um persönlichen Schaden, vor allem in finanzieller Form von vorn herein abzuwenden.

Rechtlich gesehen wird das Eigentum an einem Grundstück selbst mittels Teilungserklärung durch die Anzahl der Eigentumswohnungen geteilt und jeder Wohnungseigentümer erhält einen Miteigentums-anteil an dem Grundstück .

Sollten Sie sich für eine Eigentumswohnung interessieren, wäre eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns vorteilhaft.